Vertrag und Verdienst

In der Kindertagespflege besteht immer ein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen den Eltern und der Tagesmutter/dem Tagesvater.

Pro Kind und Betreuungsstunde erhalten Tagesmütter/Tagesväter in Baden-Württemberg vom Jugendamt eine laufende Geldleistung von 6,50 Euro (für Kinder über drei Jahren) und 7,50 Euro (für Kinder unter drei Jahren).

Das gilt für ein öffentlich gefördertes Betreuungsverhältnis für Kinder, wenn die Eltern für die Betreuung in der Kindertagespflege eine öffentliche Förderung beim Jugendamt beantragt haben. Die Eltern entrichten eine Gebühr an das Jugendamt. Eine private Zuzahlung der Eltern an die Kindertagespflegeperson kann unter Umständen vereinbart werden.

Tagesmütter/Tagesväter können aufgrund unterschiedlicher Finanzierungsmodelle regional auch mehr verdienen.

Weitere Informationen und Downloads zu Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege finden Sie unter der Rubrik Download.

Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg