Sechs Schritte zur Tätigkeit

  1. Kontaktaufnahme mit dem öffentlichen und/oder freien Träger der Kindertagespflege in Ihrer Region
  2. Erstgespräch: Informationen und Beratung, Einschätzung der Eignung vor der Aufnahme in den Qualifizierungskurs
  3. Anmeldung zum Qualifizierungskurs und Erste-Hilfe-Schulung (Säuglinge und Kleinkinder)
  4. Hausbesuch im Rahmen der persönlichen Eignungsfeststellung durch das Jugendamt oder den freien Träger
  5. Vorlage von Nachweisen (u.a. Qualifizierungskurs, Erste-Hilfe-Schulung, Eignung, Führungszeugnis)
  6. Nach den ersten 50 Unterrichtseinheiten des Qualifizierungskurses: Antrag und Ausstellung auf Erlaubnis zur Kindertagespflege (Pflegeerlaubnis)

→ Beginn der Tätigkeit möglich!

Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg